Investitionspolitik Bayerns


Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in Bayern

Die Verfahren und Prozesse für die Unternehmensgründung in Deutschland sind einfach und schnell. Die gleichen rechtlichen Standards gelten sowohl für ausländische als auch für inländische Investoren. In der Regel entscheiden sich die ausländischen Unternehmen, die sich in Expansion befinden, eine Tochtergesellschaft in Deutschland zu gründen oder eine Niederlassungen in Deutschland zu registrieren. Chinesische Investoren können entsprechend der eigenen Situation die für ihre Geschäftszwecke am besten geeignete Rechtsform auswählen.


Gründung von Tochtergesellschaften:

Die Tochtergesellschaft ist eine Gesellschaft mit Verwaltungsautorität, die von der Muttergesellschaft gegründet und vollständig von ihr kontrolliert wird. Für ausländische Investoren umfassen die häufigen Rechtsformen bei der Gründung von Tochtergesellschaften Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften usw.

 

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH):

Für Investoren, die in Deutschland Geschäfte führen, sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgrund ihrer Flexibilität und ihrer relativ geringen Einschränkungen zur beliebtesten Rechtsform geworden.

Das Mindestkapital für Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 25.000 Euro. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von ihrem Geschäftsführer, gleichzeitig der juristischen Person, verwaltet. Diese Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer haben (Diese Person ist nicht notwendigerweise ein Aktionär oder ein in Deutschland Ansässiger). Die Gesellschaft kann mehrere Gesellschafter haben, die den Gewinn und Verlust entsprechend ihren jeweiligen Anteilen tragen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird durch die Vereinbarung zwischen den Aktionären gegründet. Die Vereinbarung der Gesellschaft wird durch einen Notar beurkundet, und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von ihm im Handelsregister eingetragen, dann gilt die Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung als wirksam.

 

Aktiengesellschaft (AG):

Die Aktiengesellschaft kann die Wertschätzung von Geschäftspartnern für das Unternehmen steigern und genießt in der Regel unter den Geschäftspartnern eine relativ gute Reputation auf dem Markt. Allerding ist die Gründung einer Aktiengesellschaft mit vielen Formalitäten und hohen Kosten verbunden, dazu kommt, dass die Pflicht zum Organisieren beim Betrieb relativ groß ist.

一Das Mindestgrundkapital einer Aktiengesellschaft beträgt 50.000 Euro (muss vollständig von den Gründungsaktionären subskribiert werden). Die Aktiengesellschaft wird vom Vorstand verwaltet, der von der Gewerbeanmeldung an entsteht. Die Satzung der Aktiengesellschaft wird vom Notar beurkundet. Bei der Ausarbeitung der Satzung wird empfohlen, einen Rechtsberater zu konsultieren.

 

Neben den oben genannten Rechtsformen gibt es noch andere Formen für die Gründung der Tochtergesellschaften, wie zum Beispiel die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), „Kommanditgesellschaft” (KG) usw. Weitere relevante Informationen finden Sie durch den Link im letzten Kapitel dieses Artikels.


Gründung von Niederlassungen:

Wenn die chinesischen Unternehmen in Deutschland Geschäfte machen und Kontakt zu ihren Geschäftspartnern pflegen möchten, wird die Gründung der Niederlassungen als die am besten geeignete Geschäftsform angesehen. Jedes Unternehmen, das seinen Hauptsitz in China hat und die Geschäftsregistrierung erfolgreich ausgeführt hat, kann Niederlassungen in Deutschland errichten. 

Die Niederlassung untersteht dem Hauptsitz und hat kein Recht, eine unabhängige juristische Person zu haben. Der Hauptsitz des Unternehmens trägt die rechtliche Verantwortung für alle Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten seiner Niederlassung. Es gibt zwei Haupttypen von Niederlassungen in Deutschland: unabhängige Niederlassungen und abhängige Niederlassungen.


Andere Formen:

Wenn ein chinesisches Unternehmen Repräsentanz, die lediglich für Beherrschung der Marktsituation oder Aufnahme des Kontakts mit Kunden in frühem Stadium zuständig ist, in Deutschland errichtet und zugleich einen unabhängigen Dritten für Verwaltungsarbeit einstellt, kann es bekräftigt werden, dass diese Repräsentanz unabhängige Geschäftstätigkeit durchführen kann, ohne seinen Hauptsitz zu vertreten. In diesem Fall braucht man es nicht im Handelsregister zu registrieren. Diese Form wird häufig einer „Vertretung“ gleichgestellt.


Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, Ihre Ansprechpartnerin: zhenglanrui@bavaria-china.com. Sie können auch mehr Informationen auf Webseite vom Invest in Bavaria (https://www.invest-in-bavaria.com/) erhalten.

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